Liebe Eggelinger und Eggelingerinnen,
der Bürgerverein Eggelingen wünscht allen Dorfbewohnern ein gutes neues Jahr und viel Glück und
Erfolg in 2016.
Zusammen mit diesem Rundbrief verteilen wir wieder den Eggelinger Kalender mit den wichtigsten
Terminen für das neue Jahr.
Gleichzeitig wollen wir uns mit einer Sache an Euch wenden, die bei der gemeinsamen
Jahreshauptversammlung von Kirchengemeinde und Bürgerverein Ende letzten Jahres von großem
Interesse war. Es geht um das Thema Hundekot, das für etliche Dorfbewohner zu einem großen
Ärgernis geworden ist. Auf Spielplätzen, Rasenflächen, Zufahrten und Wegen sind offenbar immer
häufiger Hinterlassenschaften von Hunden zu finden. Auch sind für einige Landwirte freilaufende
Hunde, die Rinder jagen oder erschrecken, zu einem Problem geworden.
Besonders ärgerlich ist die Situation unter anderem an der Straße Rund Tun, die von vielen
Hundebesitzern gern als Auslaufstrecke für ihre Tiere genutzt wird. Diese Straße wird auch von
Kindern und Jugendlichen regelmäßig als Übungsstrecke für ihr Boßeltraining genutzt. Die Vorstellung,
dass dabei Boßelkugeln durch Kothaufen rollen und anschließend weiter bespielt werden sollen, ist
mehr als unangenehm.
Im Verlauf der Jahreshauptversammlung wurde der Bürgerverein gebeten bzw. beauftragt, sich
diesem Problem anzunehmen.
Wir haben über die Stadt Wittmund Hundekot-Beutel besorgt und werden sie an zwei, drei
markanten Stellen im Dorf (in noch zu beschaffenden Spendern) den Hundebesitzern zur Verfügung
stellen. Geeignete Hinweisschilder wollen wir ebenfalls aufstellen. Schließlich appellieren wir mit
diesem Rundbrief an alle Hundebesitzer im Dorf, im Interesse eines gütlichen und verträglichen
Miteinanders, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde mitzunehmen und verantwortungsbewusst zu
entsorgen.
Bei der Übergabe der Hundekot-Beutel wurden wir von der Stadt Wittmund übrigens auf die
“Verordnung über die Aufrechterhaltung der Öffentlichkeit Sicherheit und Ordnung in der Stadt
Wittmund” aufmerksam gemacht. Dort heißt es unter anderem im Paragraph 5 "Hundehaltung":
1.
Hunde dürfen außerhalb befriedeter Grundstücke nicht ohne Aufsicht umherlaufen und sind an
der Leine zu führen. Von Sport- und Spielplätzen, Schwimmbädern, Strandanlagen sowie
Schulhöfen sind sie fernzuhalten.
2.
Hundehalter und die mit der Führung und Wartung von Hunden Beauftragte sind verpflichtet
zu verhüten, dass ihr Hund
a)
Personen und Tiere gefährdend anspringt oder anfällt,
b)
den Fußgängern vorbehaltene Flächen verunreinigt. Verunreinigungen sind
unverzüglich zu beseitigen.
3.
Bissige Hunde müssen außerhalb eingefriedeter Grundstücke einen bisssicheren Maulkorb
tragen. Sie sind ebenso wie läufige Hündinnen an der Leine zu führen.
Der Bürgerverein ist sich darüber im klaren, dass sich viele Hundebesitzer im Dorf verantwortungsvoll
verhalten und das auch Urlauber und Auswärtige ihre Hunde im Dorf ausführen. Trotzdem geht
letztlich diese Sache uns alle an und wir hoffen, dass wir mit diesem Rundbrief auch die erreichen,
denen diese Problematik bisher so nicht bewusst war.
Gerlinde Ahrends
Vorsitzende Bürgerverein Eggelingen