Eggelingen Rundbrief
Liebe Eggelinger und Eggelingerinnen, der Bürgerverein Eggelingen wünscht allen Dorfbewohnern ein gutes neues Jahr und viel Glück und Erfolg in 2016. Zusammen mit diesem Rundbrief verteilen wir wieder den Eggelinger Kalender mit den wichtigsten Terminen für das neue Jahr. Gleichzeitig wollen wir uns mit einer Sache an Euch wenden, die bei der gemeinsamen Jahreshauptversammlung von Kirchengemeinde und Bürgerverein Ende letzten Jahres von großem Interesse war. Es geht um das Thema Hundekot, das für etliche Dorfbewohner zu einem großen Ärgernis geworden ist. Auf Spielplätzen, Rasenflächen, Zufahrten und Wegen sind offenbar immer häufiger Hinterlassenschaften von Hunden zu finden. Auch sind für einige Landwirte freilaufende Hunde, die Rinder jagen oder erschrecken, zu einem Problem geworden. Besonders ärgerlich ist die Situation unter anderem an der Straße Rund Tun, die von vielen Hundebesitzern gern als Auslaufstrecke für ihre Tiere genutzt wird. Diese Straße wird auch von Kindern und Jugendlichen regelmäßig als Übungsstrecke für ihr Boßeltraining genutzt. Die Vorstellung, dass dabei Boßelkugeln durch Kothaufen rollen und anschließend weiter bespielt werden sollen, ist mehr als unangenehm. Im Verlauf der Jahreshauptversammlung wurde der Bürgerverein gebeten bzw. beauftragt, sich diesem Problem anzunehmen. Wir haben über die Stadt  Wittmund Hundekot-Beutel besorgt und werden sie an zwei, drei markanten Stellen im Dorf (in noch zu beschaffenden Spendern) den Hundebesitzern zur Verfügung stellen. Geeignete Hinweisschilder wollen wir ebenfalls aufstellen. Schließlich appellieren wir mit diesem Rundbrief an alle Hundebesitzer im Dorf, im Interesse eines gütlichen und verträglichen Miteinanders, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde mitzunehmen und verantwortungsbewusst zu entsorgen. Bei der Übergabe der Hundekot-Beutel wurden wir von der Stadt Wittmund übrigens auf die “Verordnung über die Aufrechterhaltung der Öffentlichkeit Sicherheit und Ordnung in der Stadt Wittmund” aufmerksam gemacht. Dort heißt es unter anderem im Paragraph 5 "Hundehaltung": 1. Hunde dürfen außerhalb befriedeter Grundstücke nicht ohne Aufsicht umherlaufen und sind an der Leine zu führen. Von Sport- und Spielplätzen, Schwimmbädern, Strandanlagen sowie Schulhöfen sind sie fernzuhalten. 2. Hundehalter und die mit der Führung und Wartung von Hunden Beauftragte sind verpflichtet zu verhüten, dass ihr Hund    a) Personen und Tiere gefährdend anspringt oder anfällt,    b) den Fußgängern vorbehaltene Flächen verunreinigt. Verunreinigungen sind   unverzüglich zu beseitigen. 3. Bissige Hunde müssen außerhalb eingefriedeter Grundstücke einen bisssicheren Maulkorb tragen. Sie sind ebenso wie läufige Hündinnen an der Leine zu führen. Der Bürgerverein ist sich darüber im klaren, dass sich viele Hundebesitzer im Dorf verantwortungsvoll verhalten und das auch Urlauber und Auswärtige ihre Hunde im Dorf ausführen. Trotzdem geht letztlich diese Sache uns alle an und wir hoffen, dass wir mit diesem Rundbrief auch die erreichen, denen diese Problematik bisher so nicht bewusst war. Gerlinde Ahrends Vorsitzende Bürgerverein Eggelingen
EEggelinger Rundbrief Bürgerverein Eggelingen - Januar 2016